AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ParkGastro GmbH

Gültigkeit ab: 15.07.2022

§ 1 Geltungsbereich

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Mit verbindlicher Reservierung oder Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen, wie Raumüberlassung, Ticketing, die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von eigenem Veranstaltungszubehör und die Vermittlung von Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern im Kundenauftrag, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an und erklärt sich mit diesen einverstanden.

§ 2 Vertragsabschluss

Die ParkGastro GmbH beliefert mit ihren Produkten und Dienstleistungen sowohl gewerbliche als auch private Kunden. Bei privaten Kunden gilt, dass bei mehr als einem Unterschreibenden alle gegenseitig solidarisch und uneingeschränkt für Forderungen der ParkGastro GmbH haften.

Mündliche Angebote oder Zusagen der ParkGastro GmbH für Lieferungen und Leistungen, Reservierungen von Räumlichkeiten sowie damit mittelbar und unmittelbar verbundene Dienstleistungen werden im gewerblichen und privaten Kundenkontakt erst durch unsere schriftliche, per Fax oder Email erfolgte Bestätigung bindend.

Die Annahme nicht bestellter Waren von Lieferanten stellt keinen Vertragsschluss durch konkludentes Handeln dar, es sei denn diese Waren würden im Rahmen der betrieblichen Prozesse der ParkGastro GmbH verbraucht. Die entsprechende Nachweispflicht obliegt dem Lieferanten.

§ 3 Raumüberlassung

Räume werden bei reiner Raumvermietung ausschließlich „nackt“ überlassen, d.h. ohne Einrichtungen, Anlagen für Licht und Beschallung, Tische und Sitzgelegenheiten. Umfang und Überlassung dieser Anlagen und Gegenstände ist separater Bestandteil eines ggfls. ergänzend zu schließenden Dienstleistungsangebotes.

§ 4 Lieferung und Leistung

1. Voraussetzungen und Störungen

1.1 Die rechtzeitige und richtige Bereitstellung unserer Lieferungen und Leistungen setzt die wechselseitige Einhaltung des mit dem Kunden vereinbarten technischen und/oder organisatorischen Ablaufplans sowie ggfls. die rechtzeitige und richtige Leistung beteiligter Dritter an der Veranstaltung voraus. Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben und solche die auf höherer Gewalt beruhen, befreien uns von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine für die Dauer der Ablauf- und Betriebsstörung. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder -fristen berechtigt unsere Kunden nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.

1.2 Ansprüche wegen fahrlässig nicht rechtzeitiger Erbringung unserer Dienstleistungen (Speisen und Technik) sind auf maximal 10 % des mit uns hier getätigten Auftragswertes beschränkt. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzverpflichtung auf maximal 50% des mit uns vereinbarten Auftragswertes beschränkt.

1.3 Darüber hinaus kommen wir mit unseren Leistungen nur in Verzug, wenn uns nach dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen lassen.

2. Personenzahl und Leistungsumfang

2.1 Bei einer Reduzierung der vereinbarten Teilnehmerzahl oder des Leistungsumfangs, unabhängig davon, ob es sich um eine von uns selbst im Kundenauftrag durchgeführte Veranstaltung handelt oder um eine von einem Dritten (z.B. Agentur) beauftragte, bleibt unser Anspruch auf Zahlung der Vergütung für vereinbarte Lieferungen und Leistungen in voller Höhe erhalten. Wird die Reduzierung der Teilnehmerzahl oder des Leistungsumfangs um bis zu 30% oder höher bis 7 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt schriftlich bekanntgegeben, kann seitens der ParkGastro GmbH nach billigem Ermessen eine Kürzung der Vergütung auf Teilleistungen der vereinbarten Gesamtdienstleistung vorgenommen werden. Ein diesbezüglicher Anspruch des Kunden besteht jedoch nicht.

2.2 Reduziert sich die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung um mehr als 30%, so ist die ParkGastro GmbH berechtigt den verbleibenden Teilnehmern der Veranstaltung einen ihrer Anzahl entsprechenden anderen Raum zuzuweisen. In diesem Fall wird die Teilvergütung für die reine Raumüberlassung gemäß interner Kalkulation der ParkGastro GmbH entsprechend angemessen gekürzt.

2.3 Erhöht sich die vereinbarte Teilnehmerzahl oder der Leistungsumfang einer Veranstaltung oder wird die vereinbarte Veranstaltungsdauer um mehr als eine Stunde überschritten, so wird die Vergütung für Raumüberlassung und Dienstleistung der erhöhten Teilnehmerzahl / Dauer angepasst. Dies gilt auch ohne weitere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der ParkGastro GmbH bereits jetzt als vereinbart. Eine vom Kunden einseitig angekündigte Erhöhung der urvertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl und / oder Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfanges bedarf zur Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung durch die ParkGastro GmbH.

Sollte durch eine mit der ParkGastro GmbH nicht vereinbarte Erhöhung der Teilnehmerzahl die behördlich erlaubte Personenanzahl für das Objekt PARKS insgesamt oder für einzelne Räumlichkeiten überschritten werden, behält es sich die Geschäfts-/Veranstaltungsleitung vor einen Einlassstop zu verfügen und ggfls. überzählige Personen aufzufordern zu gehen. Bei Überschreitung der vereinbarten Veranstaltungsdauer kann die Geschäfts-/Veranstaltungsleitung das Veranstaltungsende verbindlich aussprechen. Gleiches gilt jederzeit, wenn Gefahr in Verzug ist, z.B. Wasserrohrbruch, unerlaubtes Hantieren mit Feuerwerkskörpern, fortgesetzt beleidigendes oder ungebührliches Benehmen von Gästen gegenüber Personal.

2.4 Sollte eine Veranstaltung aufgrund von Fällen sogenannter „Höherer Gewalt“ nicht durchführbar sein, so entfällt unter Anwendung von § 8 dieser AGB zunächst nur die gegenseitige Leistungspflicht für die konkrete Leistung aus Werkliefervertrag /-bestandteil am Veranstaltungstermin. Bis zu diesem Termin erbrachte Dienstleistungen der ParkGastro GmbH und ihrer Mitarbeiter werden in Rechnung gestellt. Sollte vom Vertragspartner eine Anzahlung geleistet worden sein, so wird diese abzüglich der Aufwendungen für Dienstleistungen gemäß 2.4 Satz 2 innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

2.5 Ergänzend zu 2.4 wird vereinbart, dass die Bestimmungen von § 8 gelten.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche An- bzw. Abnahme durch den Kunden in Frage. Erfolgt diese aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben nicht oder nicht rechtzeitig oder verweigert der Kunde diese, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.
  2. Der Kunde hat die ihm überlassenen Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln. Die Räume werden in einwandfreiem Zustand übergeben, auf eventuelle Vorschäden wird hingewiesen und diese auf Kundenwunsch schriftlich dokumentiert. Der Kunde ist in der Nachweispflicht, dass Neuschäden nicht von ihm oder von ihm mittelbar oder unmittelbar beauftragten Dritten oder seinen Gästen verursacht wurden und haftet im Schadenfall persönlich und stellvertretend vollumfänglich. Das gleiche gilt für den Fall des Abhandenkommens von überlassenen Gegenständen der ParkGastro GmbH, hier gilt für die Wiederbeschaffung das Neuwertprinzip.
  3. Die Überlassung von Räumlichkeiten berechtigt den Kunden zu keinem Zeitpunkt an und in den Räumlichkeiten bauliche Veränderungen vorzunehmen, insbesondere Decken und Wände zu streichen und zu bekleben, anzubohren oder Nägel einzuschlagen, Gegenstände in die Räume einzubringen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Größe, Gewicht, physikalische Eigenschaft) geeignet sind, Boden, Wände und Decken zu beschädigen. Es dürfen auch keine Gegenstände (Tische, Stühle, technische Einrichtungen etc.) ohne entsprechende schriftliche Absprache entfernt werden, die in den jeweiligen Räumlichkeiten zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
  4. Die Verwendung zusätzlicher technischer, elektrotechnischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel/Gegenstände muss vorab mit uns abgestimmt werden. Sofern der Kunde derartige Einrichtungen und Gegenstände nutzt, hat ausschließlich er dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste der jeweiligen Veranstaltung dabei vor jedweder Gefährdung für Leib und Leben geschützt sind und die gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zum ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen und Gegenstände unbedingt und ausnahmslos beachtet werden. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen könnten.
  5. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu genügen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist vorab mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese nach unserer sachgerechten Einschätzung nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung in unseren Räumlichkeiten übereinstimmen oder von ihnen ein erhebliches Gefährdungspotential ausgeht. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
  6. Die mitgebrachten Ausstellungs- und/oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung, spätestens aber zum vereinbarten Termin zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
  7. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu achten und vor einer Veranstaltung rechtzeitig und richtig alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns auf Verlangen vorzulegen.
  8. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, können wir die Nutzung unserer Räumlichkeiten für die Veranstaltung einschränken oder untersagen. Die Verpflichtung des Kunden die vereinbarte Vergütung zu zahlen bleibt davon unberührt.
  9. Werden wir wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder dem Fehlen einer behördlichen Gestattung oder Erlaubnis von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme auf erstes Verlangen frei.
  10. Bei Veranstaltungen mit Musik sind unsere beauftragten Mitarbeiter hinsichtlich der Lautstärke und des Frequenzganges gegenüber dem Veranstalter und/oder den jeweiligen DJs / Musikern weisungsbefugt und dürfen angemessene Begrenzungen aussprechen / ausführen, die dem Schallschutz und der Nachtruhe insbesondere der Anwohner des PARKS dienen. Ihren Anweisungen ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung behalten wir es uns vor die Veranstaltung zu beenden.

§ 6 Beschaffenheitsangaben Speisen und Lebensmittel

Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für exakt bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns daher zu keinem Zeitpunkt übernommen. Speisen werden in der Menge gemäß den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen mit dem Kunden angeboten. Sollten dennoch eine oder mehrere Speisen ausgehen, so stellt dies keinen Mangel auf Seiten der ParkGastro GmbH dar.

§ 7 Gewährleistung ParkGastro GmbH

  1. Wir leisten für unsere Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Eine darüber hinaus gehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
  2. Ist eine unserer Lieferungen und/oder Leistungen vermeintlich mangelhaft, so ist dieser Mangel unverzüglich schriftlich begründet anzuzeigen, ansonsten ist unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht anzusehen.
  3. Mängel in einem Teil unserer Leistungen berechtigen unsere Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt. Ein vollständiger oder teilweiser Einbehalt der uns vertraglich zustehenden Rechnungssumme ist nur bei gerichtlich festgestellten Forderungen möglich.
  4. Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten aufgrund eigenen Versäumnisses nicht durchgeführt werden, ohne dass wir dies schuldhaft zu vertreten haben, so erstatten wir die geleistete Anzahlung vollumfänglich zurück. Bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin sind dies -individuell anders getroffene Vereinbarungen vorbehalten- regelmäßig 50% und bis 5 Tage vorher 70%, danach 100%. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere für Leistungen Dritter sind ausgeschlossen.
  5. Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten aufgrund eigenen Versäumnisses nicht durchgeführt werden und haben wir dies schuldhaft zu vertreten, so erstatten wir die dadurch beim Kunden entstandenen Mehrkosten gegen Nachweis bis maximal zur Höhe von 25% über das mit uns vereinbarte Auftragsvolumen hinaus. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 8 Fälle Höherer Gewalt

  1. In allen Fällen Höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Allgemeinverfügungen nach Infektionsschutzgesetz aufgrund unvorhergesehener epidemischer oder pandemischer Situation) entfällt bei absoluten Fixgeschäften die gegenseitige Leistungspflicht der Parteien in Anwendung von § 275 BGB.
  2. Die Vertragspartner können sich in Bezug auf die „Corona-Pandemie“ bei Verträgen, die spätestens nach dem 01.Oktober 2020 geschlossen wurden, nicht mehr auf Höhere Gewalt und damit § 275 BGB berufen. Die Risiken von Corona für das Stattfinden und die Durchführung von Veranstaltungen sind spätestens seit diesem Zeitpunkt bekannt und damit im Grundsatz nicht mehr unvorhersehbar.
  3. Dienstleistungen der ParkGastro GmbH, die vor dem Eintritt der Höheren Gewalt erbracht wurden, sind angemessen zu vergüten. Solche Dienstleitungen sind z.B. regelmäßig stattgefundene „Probeessen“ und Beratungsleistungen zum generellen Ablauf bei Hochzeiten, Kosten für die Beauftragung Dritter im Namen von Kunden der ParkGastro GmbH sowie Gebühren, die nicht unmittelbar mit der am Leistungstag unmöglich gewordenen Werkleistung der ParkGastro GmbH gegenüber dem Kunden in Zusammenhang stehen.
  4. In Anwendung von § 313 BGB soll eine komplette Vertragsauflösung regelmäßig nur dann in Frage kommen, wenn beide Parteien sich darüber einig sind oder eine Vertragsanpassung durch z.B. Terminverschiebung a b s o l u t nicht möglich ist (absolutes Fixgeschäft). Der Nachweis der absoluten Unmöglichkeit obliegt der jeweils darauf plädierenden Partei.
  5. Sollten sich durch eine Vertragsanpassung die für die Durchführung erforderlichen Kosten bei einer oder beiden Parteien erhöhen, so sind diese prinzipiell von der jeweiligen Partei im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten selbst zu tragen.
  6. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 9 Preise, Preisbindung Angebot und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Preise, die sich auf Leistungen beziehen, die mehr als 60 Tage in der Zukunft liegen, erfolgen unter dem Vorbehalt eines angemessenen Inflations-/Bezugskostensteigerungsausgleichs auf von uns nicht beeinflussbare externe Bezugskosten. Derartige Kosten sind z.B. Energiekosten und Einkaufspreise von unmittelbar zur Leistungserbringung notwendigen Waren und Dienstleistungen. Die Weitergabe dieser Kostensteigerungen an und Begleichung durch den Kunden im Rahmen von maximal 12% des Auftragswertes gilt als zwischen ParkGastro GmbH und Kunden vereinbart und bedarf keines gesonderten Nachweises. Darüber hinaus liegende Kostensteigerungen müssen gegenüber dem Kunden begründet und von diesem genehmigt werden.
  3. Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen unverzüglich zur Zahlung fällig.
  4. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit quittiertem Barempfang oder mit Gutschrift des vereinbarten Rechnungsbetrags auf eines unserer Konten als vorgenommen. Wir akzeptieren keine Schecks, Wechsel und Schuldscheine.
  5. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir bei privaten Kunden berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben, bei gewerblichen Kunden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
  6. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 30 % mit spätestens Wertstellung 15 Kalendertage vor unserer Leistungserbringung auf unser Geschäftskonto als Vorauszahlung zu verlangen. Sofern der Kunde uns eine aktuelle, positive Schufa- oder Creditreformauskunft (Scoring von 95% oder höher bei der Schufa und ein Index von 250 oder niedriger bei der Creditreform) bis spätestens 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorlegt bzw. uns ermächtigt diese einzuholen, können wir nach eigenem Ermessen auf die zweite Anzahlungsrechnung verzichten. Die Vorauszahlungen sind in bar oder durch Überweisung auf das jeweils von uns angegebene Konto zu leisten.
  7. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug und reagiert auch auf Erinnerungen nicht, sind wir berechtigt auch ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin geleistete Zahlungen des Kunden an uns werden in analoger Anwendung von §9 Abs.1.1 bis 1.3 in zustehender Höhe einbehalten.
  8. Soweit nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die berechtigte Zweifel an der Bonität oder Zahlungswilligkeit des Kunden oder seinem Willen, die gebuchte Veranstaltung durchzuführen begründen (z.B. nicht fristgemäße Bezahlung der Anzahlungsrechnung, keine Reaktion auf mehrmalige Mails bezüglich Ablaufplanung) und der Kunde diese Zweifel nicht schlüssig ausräumen kann, können wir eine Vorauszahlung bis zur vollen Höhe der vereinbarten Auftragssumme verlangen. Wird diese Zahlung nicht geleistet, können wir schadlos vom Vertrag zurücktreten. Eine Ersatzpflicht gegenüber dem Kunden besteht in diesem Fall nicht.
  9. Eine Aufrechnung des Kunden wegen vermeintlicher Nicht- oder teilweiser Nichterfüllung unserer Leistungspflichten aus dem geschlossenen Vertrag gegen unsere Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Unsere Kunden sind insbesondere nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§ 10 Storno und Rücktritt

1. Storno und Rücktritt Kunde

Die kundenseitige Stornierung bzw. Rücktritt von verbindlich erfolgten Reservierungen/Buchungen für Raumüberlassung und evtl. damit verbundenen Dienstleistungen / Abgabe von Produkten ist wie folgt möglich:

  1. 1.1 Absage bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungstermin: Einbehaltung von 20% der vereinbarten Auftragssumme. Sollte aufgrund der zeitlichen Nähe des effektiven Buchungstermins zum Veranstaltungstermin noch keine Anzahlungsrechnung erfolgt sein (Rechnungstermin näher als 60 Kalendertage vor Veranstaltungstermin), so entbindet dies nicht von der Verpflichtung zur Leistung der dann noch zu stellenden Anzahlungsrechnung in Höhe von 25% der Auftragssumme.
  2. 1.2 Absage zwischen 59 und 20 Kalendertage vor Veranstaltungstermin: Einbehaltung von 50% der vereinbarten Auftragssumme. Sollte aufgrund der zeitlichen Nähe des effektiven Buchungstermins zum Veranstaltungstermin noch keine Anzahlungsrechnung erfolgt sein können (Rechnungstermin näher als 20 Kalendertage zum Veranstaltungstermin), so entbindet dies nicht von der Verpflichtung zur Leistung der dann noch zu stellenden Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% der Auftragssumme.
  3. 1.3 Absage zwischen 19 und 10 Kalendertage vor Veranstaltungstermin: Einbehaltung von 80% der vereinbarten Auftragssumme. Sollte aufgrund der zeitlichen Nähe des effektiven Buchungstermins zum Veranstaltungstermin noch keine Anzahlungsrechnung erfolgt sein können (Rechnungstermin näher als 10 Kalendertage zum Veranstaltungstermin), so entbindet dies nicht von der Verpflichtung zur Leistung der dann noch zu stellenden Anzahlungsrechnung in Höhe von 80% der Auftragssumme.
  4. 1.4 Absage ab 9 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung von 100% der vereinbarten Auftragssumme.
  5. 1.5 Eine Umbuchung / Verschiebung einer bereits gebuchten Veranstaltung auf einen anderen Termin ist nur mit Zustimmung der ParkGastro GmbH möglich. Die dafür fällige Gebühr beträgt 10% vom Auftragswert bis 90 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Termin, 20% 89 bis 60 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Termin i und 30% 59 bis 30 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Termin.

2. Storno und Rücktritt ParkGastro GmbH

Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  1. 2.1 Höhere Gewalt (siehe § 7 Abs.6) oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags in Gänze oder in wesentlichen Teilen unmöglich machen,
  2. 2.2 Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben über die Person des Kunden/der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden und die Durchführung dieser Veranstaltung aus ethischen, religiösen oder politischen Gründen der ParkGastro GmbH nicht zumutbar ist oder wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann
  3. 2.3 eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Einrichtungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt,
  4. 2.4 Speisen und Getränke Dritter ohne unsere vorherige Zustimmung mitgebracht und in unserem Haus verzehrt werden.
  5. 2.5 wir über die Vermögenssituation des Kunden vorvertraglich arglistig getäuscht wurden (z.B. vorvertragliches Vorliegen der „Vermögensauskunft“) oder beim Kunden Umstände eingetreten sind, die eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit vermuten lassen (z.B. Pfändungsandrohungen Dritter, negative Bonitätsauskunft, Zahlungsverzug)

Bei Vorliegen von einem oder allen oben angeführten Punkten und von uns daraus abgeleiteten und ausgeübten berechtigtem Rücktritt vom Vertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Im Falle der versuchten arglistigen Täuschung wird von uns sofort bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen versuchten Eingehungsbetruges erstattet.

§ 11 Haftung

  1. Für von der ParkGastro GmbH und ihren Mitarbeitern verursachte Personen- oder Sachschäden leisten wir im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden eine entsprechende Versicherungsbestätigung vor Vertragsunterzeichnung zur Verfügung. Fordert der Kunde diese nicht rechtzeitig an oder bemängelt er die Versicherungshöhe/-umfang nach Erhalt und vor Unterzeichnung des Vertrages nicht, so kann er eine nachträgliche Unterdeckung oder Ausschluss des Versicherungsschutzes für den jeweiligen Schadensfall nicht geltend machen. Eine über die Betriebshaftpflicht hinausgehende Haftung der ParkGastro GmbH ist soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen.
  2. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Technikpersonal, Caterer, Künstler etc.) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten, übernehmen aber keine Haftung für deren richtige und rechtzeitige Leistungserbringung. Ansprüche des Kunden gegenüber uns aus einer mangelhaften Leistung dieser Dritten ihm gegenüber, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

§ 12 Datenverarbeitung und Datenschutz

Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. Die Daten werden nur intern verarbeitet und Dritten nur soweit zugänglich gemacht, als sie zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten aus einem mit dem Kunden geschlossenen oder zu schließenden Vertrag notwendig sind (z.B. Prüfung der Bonität, Beauftragung Dritter). In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein. Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken Dritter findet zu keinem Zeitpunkt statt. Die DSGVO findet entsprechend Anwendung und kann bei uns angefordert werden.

§ 13 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Abänderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten als Schriftform.
  2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg. Eine davon ausnahmsweise abweichende Regelung bedarf der expliziten schriftlichen Zustimmung der ParkGastro GmbH. Die Bestätigung unseres jeweiligen Angebotes auf Briefpapier oder sonstigem offiziellen Dokument des Kunden mit Verweis auf dessen AGBs hat keine Änderung des Erfüllungsortes und ausschließlichen Gerichtsstandes Nürnberg zur Folge.

Nürnberg, den 15.07.2022

Parks Classics

  • Bratwürstchen 8,50 €

    6 Nürnberger mit Hausbrot und Senf

  • Hähnchenschnitzel 14,00 €

    Knuspriges Schnitzel mit Pommes & Ketchup

  • Pulled Pork Burger 12,00 €

    Gezupftes Schweinefleisch gewürzt mit BBQ Sauce im Burgerbrötchen
    Plus Pommes (+ 4,00 €)
    Plus Süßkartoffelpommes (+ 5,00 €)

  • Grilled Cheese Sandwich 9,00 €

    In Butter gegrillter Briochetoast gefüllt mit Cheddar Käse dazu Dip
    Plus Pommes (+ 4,00 €)
    Plus Süßkartoffelpommes (+ 5,00 €)

  • Crispy Vegan Burger 12,00 €

    Handgemachtes Crispy Patty mit Blumenkohl und veganer Aioli
    Plus Pommes (+ 4,00 €)
    Plus Süßkartoffelpommes (+ 5,00 €)

Winterspecials

  • Apfelrisotto 12,00 €

    Risotto mit Speck, Zwiebeln, Ahornsirup und Parmesan

  • Spinatknödel 13,00 €

    Hausgemachte Spinatknödel auf Tomatenragout und Kräutertopping

  • Karotten-Kartoffelrösti 9,50 €

    mit Kräuterquark und eingelegten Karottenstreifen

  • Ofenkartoffel Käse 9,50 €

    gefüllt mit Cheddar, Essiggurke und Röstzwiebeln

  • Ofenkartoffel Curry 9,50 €

    gefüllt mit Massaman Curry, Kokosmilch, Erdnüssen und Brokkoli

  • Traudls Apfelstrudel 10,00 €

    handgefüllter Apfelstrudel mit Quark und Ei, dazu Vanillescauce

  • Hausgemachter Kaiserschmarrn 9,50 €

    mit Zimtzwetschgen

Kleines & Snacks

  • Portion Pommes 4,50 €

    Mit Ketchup oder Mayo

  • Süßkartoffelpommes 5,50 €

    Mit Ketchup oder Mayo

  • Röstbrot mit Ziegenkäse 8,00 €

    Geröstetes Hausbrot mit gratiniertem Ziegenkäse und Trauben

  • Röstbrot mit Schinken 8,00 €

    Geröstetes Hausbrot mit Bauernschinken und Frühlingszwiebeln

Küche:
Dienstag - Samstag: 11:00 - 20:30 Uhr
Sonntag: 11:00 - 17:30 Uhr

Thai Classics

  • Sate Gai 12,00 €

    3 Hähnchenspieße mit Erdnusssauce und Duftreis

  • Pad Thai 13,50 €

    Frisch gebratene Reisnudeln mit Sojasprossen, Gemüse und gerösteten Erdnüssen, Eieromelett, gewürzt mit Fischsauce

  • Pad Thai (Vegan) 11,50 €

    Frisch gebratene Reisnudeln mit Sojasprossen, Gemüse und gerösteten Erdnüssen

  • Kao Pad 12,50 €

    Thailändisch gebratener Reis mit Sojasprossen, Gemüse und Bio-Spiegelei, gewürzt mit Fischsauce

  • Massaman Curry 12,50 €

    Mit Kartoffeln, Zucchini, Kokosmilch & Erdnüsse, dazu Duftreis

  • Bo Bio 7,00 €

    9 Frühlingsrollen mit süß-sauer Dip

Eierspeisen

  • Frühstücks-Burger 11,00 €

    mit Tomate, Frischkäse, Käseomelette & Kräutern

  • Deftig Schinken 11,00 €

    2 Bio-Spiegeleier mit Speck, Rote-Bete-Aufstrich auf geröstetem Hausbrot

  • Deftig Zucchini 9,50 €

    2 Bio-Spiegeleier mit Schinken auf geröstetem Hausbrot

  • Grünes Omelette 10,00 €

    2 Bio-Eier mit Spinat als Omelette mit Tomaten, Pilzen und Kräutern auf unserem Hausbrot

Salate

  • Großer Salatteller mit Hähnchenbruststreifen und Pilzen 13,00 €

    Mit hausgemachtem Balsamico-Dressing

  • Großer Salatteller mit Ziegenkäse und Honig gratiniert 12,50 €

    Mit hausgemachtem Balsamico-Dressing

  • Beilagensalat 4,50 €

    Mit Hausdressing

Extras

  • Brezel 1,50 €
  • Brezel mit Butter 2,00 €
  • 2 Scheiben Bauernbrot 3,00 €
  • Duftreis 3,00 €
  • 5 Scheiben Baguette 3,00 €
Küche bis 20:30 Uhr
Sonntag bis 17:30 Uhr

Alkoholfreies

  • BioKristall Wasser 0,33 l 3,50 €

    still / medium

  • BioKristall Wasser 0,75 l 6,00 €

    still / medium

  • Wolfra Saftschorle 0,4 l 4,50 €

    Orange, Apfel, Maracuja, Traube, Johannisbeere, Kirsche, Birne

  • Now Bio Limonade 0,33 l 3,80 €

    Holler / Red Berry / Grapefruit / Orange-Cola

  • Fritz Kola 0,33 l 3,80 €

    Auch zuckerfrei erhältlich

  • Fritz Limo 0,33 l 3,80 €

    Orange, Zitrone, Rhabarber

  • Club Mate 0,33 l 3,80 €
  • Monica 0,4 l 5,50 €

    Hausgemachte Mango-Limonade mit Orange und Limette

  • Hilda 0,4 l 5,50 €

    Hausgemachte Hibiskus-Limonade mit Zitrone

  • Hausgemachter Eistee 0,4 l 5,50 €

    Wechselnde Sorten

  • Timon 0,4 l 5,50 €

    Hausgemachte Thymian-Limonade mit Zitrone

Biere

  • Hofmann Pils 0,33 l 3,90 €
  • Hofmann Radler 0,33 l 3,90 €
  • Neumarkter Lammsbräu Pils alkholfrei 0,33 l 3,90 €
  • Bayreuther Hell 0,5 l 4,50 €
  • Neumarkter Lammsbräu Weizen 0,33 l 4,50 €

    Auch alkoholfrei erhältlich

  • Neumarkter Lammsbräu Dunkles 0,5 l 4,50 €

Spritziges

  • Hugo 7,50 €

    Holundersirup, Prosecco, Wasser, Minze, Limette

  • Aperol Spritz 7,50 €

    Aperol, Prosecco, Wasser, Orange

  • Campari Amalfi 7,50 €

    Campari, Bitter Lemon, Grapefruit

  • Campari Spritz 7,50 €

    Campari, Prosecco, Wasser, Orange

  • Sarti Lemon 7,50 €

    Blutorangenlikör, Bitter Lemon, Grapefruit

  • Sarti Spritz 7,50 €

    Blutorangenlikör, Prosecco, Wasser, Limette

  • Crodino (alkoholfrei) 7,00 €

    Crodino, Wasser, Orange

  • Not Apero Spritz (alkoholfrei) 7,00 €

    Undone Bittersweet, alkoholfreier Sekt, Soda

  • Undone Amalfi Breezer (alkoholfrei) 7,00 €

    Undone Bitter, Grapefruit, Bitter Lemon

Weine

Weisswein trocken

  • Chardonnay 0,2l 6,00 €

    Italien, Cantina Tollo
    0,75 l (20,00€)

  • Helle Freude 0,2l 7,50 €

    BIO-Cuvée, Franken, Weingut am Stein
    0,75l (26,00€)

  • Rosa Munde 0,2l 7,50 €

    BIO-Cuvée, Franken, Weingut am Stein
    0,75l (26,00€)

  • Weissweinschorle 0,2 l 4,80 €

    0,4 l (8,00€)

Rotwein trocken

  • Merlot 0,2l 6,00 €

    Italien, Cantina Tollo
    0,7 l (20,00€)

Prosecco

  • Casa dei Faveri Prosecco Spumante, DOC 0,1 l 4,50 €

    0,75 l (30,00€)

Longdrinks & Cocktails

  • Smirnoff Wodka mit 8,50 €

    Wildberry, Bitter Lemon, Tonic, Ginger Ale

  • Smirnoff Wodka Red Bull 9,00 €
  • Pimms No 1 Cup 9,00 €

    Pimms, Ginger Ale, Gurke, Orange, Zitrone

  • Tanqueray Gin & Tonic 9,00 €
  • Moscow Mule 9,50 €

    Smirnoff Vodka, Ginger Beer, Gurke

  • Cuba Libre 9,50 €

    Limette, Havana Club, Cola

  • Mai Tai 11,00 €

    Limette, Mandel, Triple Sec, Rum, Ananas

  • Piña Colada 11,00 €

    Kokosnuss, Sahne, Rum, Ananas

  • Touch Down 11,00 €

    Zitrone, Grenadine, Apricot Brandy, Wodka, Maracuja

  • Alkoholfreier Gin & Tonic 8,00 €

Alkoholfreie Cocktails

  • Coconut Kiss 7,50 €

    Sahne, Kokossirup, Maracuja-, Ananas-, Orangensaft

  • Tom’s Refresher 7,50 €

    Zucker, Grenadine, Limette & Orange, Maracuja, Tonic

  • Espresso 2,20 €
  • Doppelter Espresso 4,00 €
  • Filterkaffee 3,20 €

    Klein
    Groß (+1,00€)

  • Americano Kaffee 3,50 €

    Klein
    Groß (+1,00€)

  • Cappuccino 3,50 €

    Klein
    Groß (+1,00€)

  • Latte Macchiato 4,50 €
  • Flat White 4,50 €
  • Heisse Schokolade 4,50 €
  • Chai Latte 4,20 €
  • Dirty Chai Latte 6,00 €
  • Matcha Latte 4,50 €
  • Tee 3,80 €

    Grün, Schwarz, Kräuter, Rooibos, Chai, Früchte

  • Frischer Tee (0,4 l) 5,00 €

    Zitrone, Orange, Minze oder Ingwer